Schadstoffprofil: Asbest

Eigenschaften

  • Unbrennbarkeit
  • chemische Beständigkeit
  • elektrische und thermische Isolierfähigkeit
  • hohe Elastizität und Zugfestigkeit
  • Verspinnbarkeit (teilweise)
  • gute Einbindefähigkeit in anorganische und organische Bindemittel
  • Biobeständigkeit > 100 Jahre (Krokydolith)

Vorkommen
im Gebäude

Schwachgebundene Asbestprodukte:

  • Spritzasbest
  • Stopfmassen
  • Kitte
  • Putze
  • Platten
  • Pappen
  • Schnüre
  • Gewebe
  • Schaumstoffe
  • Cushion-Vinyl-Bodenbeläge

 

Asbestzementprodukte:

  • Fassadenverkleidungen
  • Kamine
  • Dacheindeckungen
  • Fußbodenplatten sog. "Floor-Flex-Platten"
    (sind im Zweifelsfall vom Sachverständigen
    zu beurteilen)
  • Bremsbeläge (z.B. Aufzüge, LKW)

Gesundheitliche Wirkung

  • beim Menschen eindeutig krebserzeugend:
    Einstufung K1
  • Asbestose
  • Mesotheliom
  • Bronchialkarzinom
    (gilt für "kritische" Fasern gemäß WHO: D 5µm, L : D > 3:1)

Grenz- bzw.
Richtwerte

  • 1.000 Fasern/m³:
    Zum Nachweis des Erfolgs im Rahmen vorläufiger Maßnahmen
  • Meßwert 500 Fasern/m³ sowie oberer Poisson-Wert;
    1.000 Fasern/m³:
    Zum Nachweis des Sanierungserfolgs
  • 15.000 Fasern/m³:
    Arbeitsplatzgrenzwert (Zielgruppe: Beschäftigte bei ASI-Arbeiten)
  • 1.000 Fasern/m³:
    Abluft von Lufttauschern und Asbest - Vakuumsauggeräten

Rechtliche
Grundlagen/
Vorschriften

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Asbest-Richtlinie
  • TRGS 519, TRGS 905
  • BGI 505-46
  • Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV)

Beurteilungs-
grundlage

Asbest-Richtlinie: "Bewertung von schwachgebundenen Asbestprodukten in Gebäuden":

nach Asbestart und -verwendung, Oberfläche, Beeinträchtigung von außen, Raumnutzung und Lage

Dringlichkeitsstufe I:

Sanierung unverzüglich erforderlich. Beginn jedoch spätestens nach 3 Jahren, wenn in der Zwischenzeit vorläufige Maßnahmen getroffen und diese mindestens halbjährlich durch Luftmessungen
überprüft werden.

Dringlichkeitsstufe II:

Neubewertung nach maximal 2 Jahren

Dringlichkeitsstufe III:

Neubewertung nach maximal 5 Jahren

Probenahme

Abscheiden faserförmiger Partikel auf einem goldbedampften Kernporenfilter aus Polycarbonat gemäß VDI-Richtlinie 3492

Probenahmedauer: 8 Stunden

Analysenmethode

Rasterelektronenmikroskop (REM) mit gekoppelter energiedispersiver Röntgenmikroanalyse (EDXA) zur Faseridentifizierung,
gemäß VDI 3492bzw. VDI 3866 Blatt 5.

Handlungs-
empfehlungen

  • Bei begründetem Verdacht (z.B. Analyse von Materialproben oder Kontaktproben) die Bewertung der Sanierungsdringlichkeit gemäß Asbest-Richtlinie umgehend, aber spätestens innerhalb von 4 Wochen durchführen lassen.
  • Durchführen von Luftmessungen zur Gefährdungsabschätzung
  • Gegebenenfalls Einstellung der Nutzung des Gebäudes bzw. von Teilen des Gebäudes und kurzfristige Sanierung
  • vorläufige Schutzmaßnahmen und Sanierungsbeginn spätestens nach 3 Jahren

Vorläufige Maßnahmen

  • keine Arbeiten am oder in unmittelbarer Nähe des Asbestproduktes, Vermeidung von Erschütterungen und Luftbewegungen
  • Änderung der Raumnutzung (Reduzierung der Nutzungsdauer)
  • Nutzungsaussetzung
  • regelmäßige Reinigung der betreffenden Räume
  • Außerbetriebnahme von RLT-Anlagen
  • Ausgrenzen oder Beschichten des Asbestproduktes

Sanierungs-
möglichkeiten

Methode 1: Entfernen

Methode 2: Beschichten

Methode 3: Räumliche Trennung

 

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