Seit Inkrafttreten der Baustellenverordung BaustellV am 1. Juli 1998 sind Bauherren in der Pflicht auf ihren Baustellen für geeignete Maßnahmen zur wesentlichen Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu sorgen.
Da die meisten Bauherren nicht über die nötigen Fachkenntnisse verfügen, sind sie verpflichtet, einen nach den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) geeigneten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGe-Ko) zu bestellen, der auf der Baustelle die entsprechenden Maßnahmen festlegt, koordiniert und überwacht.
Wir übernehmen für Sie die Aufgaben des SiGe-Ko in allen Belangen der BaustellV und der RAB 30.