Sanierungsplanung und -überwachung von Lüftungsanlagen

Bei einer Kontamination Ihrer RLT-Anlage kommt es darauf an, die gesundheitliche Gefährdung der Beschäftigten schnell und effizient zu beseitigen.
Die genaue Kenntnis der möglichen wirksamen Reinigungs- oder Sanierungsmaßnahmen ist Grundvoraussetzung dafür, die entsprechenden Maßnahmen effizient und kostengünstig durchführen zu können.

Für Raumlufttechnische Anlagen, die vor dem Erscheinen der jeweils gültigen VDI 6022 erstellt wurden, gilt zunächst ein entsprechender Bestandsschutz, vergleichbar auch mit dem baulichen Brandschutz. Dies gilt insbesondere dann, wenn durch die RLT-Anlage keine Befindlichkeitsstörungen der Nutzer verursacht werden. Ohne nähere Betrachtungen ist jedoch anzumerken, dass in der Regel ein möglicher Bestandsschutz schon bei geringsten Änderungen an einer RLT-Anlage entfällt (z.B. Nachrüstung oder Austausch regeltechnischer Einrichtungen usw.). Einen Bestandsschutz rechtssicher darzustellen, dürfte in der Praxis kaum möglich sein. Nach Ansicht von Gerichten haben beispielsweise Mietparteien in Immobilienobjekten auch dann Anspruch auf den Betrieb vorhandener Anlagen nach dem Stand der Technik, wenn diese Gebäude unter anderen als den geltenden Anforderungen errichtet wurden.
Als unabhängiges Büro für Ingenieurleistungen stehen wir Ihnen zur Seite um die Reinigungs- und Sanierungsmaßnahmen zu planen und zu koordinieren.

Mikrobiologische Untersuchung von Lüftungsanlagen

Zur Beurteilung des Hygienezustandes von raumlufttechnischen Anlagen ist die Entnahme von Proben und deren Analyse unabdingbar. Für die Probenentnahme stehen verschiedenen Möglichkeiten und Messgeräte zur Verfügung. Nachfolgend werden die verschiedenen Probenahmetechniken und Medien beschrieben. Die Auswahl der jeweiligen Messverfahren hängt vom Auftrag und den örtlichen Gegebenheiten ab.

Wir bieten Ihnen folgende Leistungspakete an:

  • unabhängige Begutachtung und Hygieneinspektion Ihrer Anlagen nach VDI 6022
  • Entnahme von Abklatschproben, Tupfproben, Wischproben
  • Luftkeimmessungen in der RLT-Anlage und den dazugehörigen Räumen
  • Analytik der Proben im unabhängigen Labor
  • regelmäßige Probenahme und Analyse des Befeuchterwassers
  • Erstellung von Gutachten mit Analyse des Ist-Zustandes
  • Erstellung von Sanierungskonzepten zur Reinigung von hygienisch nicht einwandfreien RLT-Anlagen
  • Planung, Überwachung und Abnahme von Sanierungen der Lüftungsanlagen
  • Partikelmessungen
  • Staubflächendichtebestmmung
  • Legionellenuntersuchungen

Hygiene bei Raumlufttechnischen Anlagen

Mit dem Erscheinen der VDI Richtlinien 6022 – Hygienische Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen – im Juli 1998 für Büro- und Versammlungsräume und im November 2002 für Gewerbe- und Produktionsbetriebe lagen erstmalig detaillierte Richtlinien für hygienisch notwendige Verfahren bei Raumlufttechnischen Anlagen vor.

Die Richtlinie definiert die erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung und Beibehaltung eines hygienischen einwandfreien Zustands.

Die in dem Umgang mit der VDI erworbenen Kenntnisse führten naturgemäß zu der Notwendigkeit, die Richtlinie ständig zu verbessern. Diese Notwendigkeit wurde dann mit der Überarbeitung aller bis zu diesem Stand erschienenen Teile der VDI 6022 Folge geleistet. Im April 2006 wurde dann der zusammengefasste Teil 1 und Teil 3 von 1998/2002 neu herausgegeben.

Das Ziel all dieser Bemühungen ist es, die Gesundheit der Menschen in mit mechanisch aufbereiteter Atemluft versorgten räumen zu fördern und zu erhalten.

Die VDI Richtlinie 6022 regelt den Umfang der notwendigen Arbeiten zur Wartung und Inspektion von Lüftungs- und Klimaanlagen mit und ohne Befeuchter. Hygieneinspektionen an Lüftungs- und Klimaanlagen dürfen nur von Ingenieuren, Technikern und Meistern mit abgelegter Prüfung gemäß VDI 6022 Teil A durchgeführt werden.

Zu einer Hygieneinspektion gehört eine Begehung der Anlage und der von ihr versorgten Räume. Während der Inspektion werden die physikalischen Klimaparameter (Temperatur, Feuchte) an repräsentativen Stellen der RLT- Anlage und in den versorgten Räumen gemessen. Bei Anlagen mit Befeuchterkammern erfolgt zusätzlich eine Kontrolle des Gesamtkeimgehaltes an Legionellen.

An mehreren Stellen der Zentrale werden Abklatschproben genommen, die in einem zugelassenen mikrobiologischen Labor bestimmt werden.

Hygieneinspektionen nach VDI 6022

Die Richtlinie definiert Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb, Instandhaltung von Anlagen und deren Komponenten, sofern diese hygienerelevant sind. Hierbei ist besonders darauf hinzuweisen, dass zur Erfüllung der Anforderungen nach VDI 6022 eine ganzheitliche Betrachtung von der Planung bis zum Betrieb notwendig ist.

Dies bedeutet beispielsweise, dass der Einbau von hygienischen Produkten und Komponenten nicht automatisch zu einer hygienischen Anlage nach VDI 6022 führt. Es ist erforderlich, dass Planung und Installation der entsprechenden Komponenten ebenfalls gemäß der Richtlinie durchgeführt werden müssen.

Die Richtlinie VDI 6022 gilt für alle Raumlufttechnischen Anlagen und Geräte, die Räume oder Aufenthaltsbereiche in Räumen versorgen, in denen sich bestimmungsgemäß Personen mehr als 30 Tage pro Jahr oder regelmäßig länger als zwei Stunden je Tag aufhalten.

Sie gilt für alle Anlagen und deren zentrale und dezentrale Komponenten (auch Aggregate wie z.B. Rückkühlwerke), die die Zuluftqualität beeinflussen.

Die Richtlinie gilt nur dann auch für Abluftanlagen, wenn diese die Zuluftqualität durch Umluft beeinflussen können.

Die Richtlinie wendet sich in an einen weiten Adressatenkreis, insbesondere an:

  • Anlagenhersteller
  • Architekten
  • Beratende Ingenieure
  • Bauherren
  • Anlagenbetreiber

Unser fachkundiges Personal führt für Sie alle notwendigen Untersuchungen und Messungen an ihrer RLT-Anlage durch, damit Sie sicher sein können, dass alle Anforderungen an ein gesundes Raumklima in ihrem Betrieb erfüllt sind.