SiGe-Ko

Seit Inkrafttreten der Baustellenverordung BaustellV am 1. Juli 1998 sind Bauherren in der Pflicht auf ihren Baustellen für geeignete Maßnahmen zur wesentlichen Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu sorgen.

Da die meisten Bauherren nicht über die nötigen Fachkenntnisse verfügen, sind sie verpflichtet, einen nach den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) geeigneten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGe-Ko) zu bestellen, der auf der Baustelle die entsprechenden Maßnahmen festlegt, koordiniert und überwacht.

Wir übernehmen für Sie die Aufgaben des SiGe-Ko in allen Belangen der BaustellV und der RAB 30.

  • Analyse der Entwurfs- und Ausführungsplanung
  • Feststellen und Berücksichtigung der Wechselwirkung aller Gewerke
  • Erstellen einer Vorankündigung
  • Ausarbeiten des SiGe-Planes
  • Zusammenstellen der Unterlage gem. § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV
  • Ãœberprüfung der Umsetzung des SiGe-Plans und anderer sicherheitsrelevanter Elemente
  • Durchführung von Baustellenbegehungen und Teilnahme an Baustellenbesprechungen
  • Mitwirkung bei der Abstimmung mit beteiligten Behörden und Institutionen
  • Laufende Ãœberprüfung und Änderung des SIGE-Planes