Mikrobiologische Untersuchung der Trinkwasserversorgung
Trinkwasser ist nicht steril. Es kann verschiedene Mikroorganismen in geringen Mengen enthalten, die sich in Wasserverteilungssystemen vermehren können (z.B. Koloniebildner gemäß TrinkwV 2001).
Mikrobiologische Untersuchungen dürfen einschließlich der Probennahme nur durch zugelassene Untersuchungsstellen nach §15 Abs. 4 der TrinkwV 2001 durchgeführt werden.
Zur Hygieneinspektion an Ihrer Trinkwasserversorgung gehört auch die mikrobiologische Untersuchung der entnommenen Proben auf evtl. vorhandene gesundheitsschädliche und -gefährdende Keime sowie chemische Inhaltstoffe. In Zusammenarbeit mit renommierten, akkreditierten Fachlaboren werten wir die während der Hygieneinspektion entnommenen Proben aus und Beurteilen und Bewerten die Ergebnisse.