Sanierungsplanung und -überwachung von Lüftungsanlagen
Bei einer Kontamination Ihrer RLT-Anlage kommt es darauf an, die gesundheitliche Gefährdung der Beschäftigten schnell und effizient zu beseitigen.
Die genaue Kenntnis der möglichen wirksamen Reinigungs- oder Sanierungsmaßnahmen ist Grundvoraussetzung dafür, die entsprechenden Maßnahmen effizient und kostengünstig durchführen zu können.
Für Raumlufttechnische Anlagen, die vor dem Erscheinen der jeweils gültigen VDI 6022 erstellt wurden, gilt zunächst ein entsprechender Bestandsschutz, vergleichbar auch mit dem baulichen Brandschutz. Dies gilt insbesondere dann, wenn durch die RLT-Anlage keine Befindlichkeitsstörungen der Nutzer verursacht werden. Ohne nähere Betrachtungen ist jedoch anzumerken, dass in der Regel ein möglicher Bestandsschutz schon bei geringsten Änderungen an einer RLT-Anlage entfällt (z.B. Nachrüstung oder Austausch regeltechnischer Einrichtungen usw.). Einen Bestandsschutz rechtssicher darzustellen, dürfte in der Praxis kaum möglich sein. Nach Ansicht von Gerichten haben beispielsweise Mietparteien in Immobilienobjekten auch dann Anspruch auf den Betrieb vorhandener Anlagen nach dem Stand der Technik, wenn diese Gebäude unter anderen als den geltenden Anforderungen errichtet wurden.
Als unabhängiges Büro für Ingenieurleistungen stehen wir Ihnen zur Seite um die Reinigungs- und Sanierungsmaßnahmen zu planen und zu koordinieren.