Brandschutznachweis

Am 1. Januar 2008 trat in Bayern eine neue Fassung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in Kraft. In der Neuregelung wurde sowohl die Selbstverantwortung des Bauherrn, als auch die aller weiteren am Bau beteiligter Personen, nochmals bekräftigt. Vor allem besteht nach wie vor die Verpflichtung, bei jedem Bauvorhaben die erforderlichen bautechnischen Nachweise zu erstellen.

Der Brandschutznachweis ist eine zwingend zu erstellende Bauvorlage und zwar unabhängig von der Gebäudeklasse und unabhängig davon, ob er einer Prüfung unterliegt – also der Genehmigungsbehörde vorgelegt werden muss - oder nicht.

Bei vielen, selbst aktuellen Bauvorhaben, unterblieb die Erstellung eines Brandschutznachweises - teilweise wurde dem Brandschutz sogar überhaupt keine Beachtung geschenkt. Daraus resultieren rechtswidrige Zustände und große Gefahr für Leben und Gesundheit der Gebäudenutzer.

Wir erstellen Ihren Brandschutznachweis für Ihr Gebäude gemäß Bauvorlagenverordnung.