„Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang
kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr
besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall
dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“
(Oberverwaltungsgericht Münster 10 A 363/86 vom 11.12.1987)
Tritt der Unglücksfall ein, kann es zu verheerenden Folgen
kommen. Aus diesem Grund ist ein guter Brandschutz unerlässlich.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen
zum Brandschutz und dazu wie Ihnen Markus Vogt
Umwelttechnik hierfür kompetent zur Seite steht.