„Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“ (Oberverwaltungsgericht Münster 10 A 363/86 vom 11.12.1987) Tritt der Unglücksfall ein, kann es zu verheerenden Folgen kommen. Aus diesem Grund ist ein guter Brandschutz unerlässlich. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen zum Brandschutz und dazu wie Ihnen Markus Vogt Umwelttechnik hierfür kompetent zur Seite steht.
Allgemeiner Brandschutz
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Brandschutzkonzept
Feuerwehr- sowie Flucht- und Rettungswegpläne
Brandverhütungsschau
Notbeleuchtung