Die tödliche Gefahr aus Omas Küche: Asbesthaltige Cushion-Vinyl-Bodenbeläge
Unscheinbar und nach heutigem Geschmack auch unansehnlich – aber bei unsachgemäßer Handhabung brandgefährlich: Omas alter PVC-Küchenfußboden. Dessen Trägerschicht kann nämlich, vor allem wenn er in den 50er bis Mitte der 80er Jahren des letzten Jahrhunderts verlegt worden ist, aus nahezu 100% Chrysotil-Asbest (Weiß-Asbest) mit nur sehr geringen Anteilen von Bindemitteln bestehen.
Diese sogenannten „Cushion-Vinyl“-Beläge (CV-Beläge) erfordern bei einer Renovierung unbedingt eine sachgemäße Entfernung nach den Regeln der TRGS 519 (Technische Regel für Gefahrstoffe: Asbest – Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten)! Das einfache Herausreißen eines solchen Belags hat unweigerlich die Verteilung der schwach gebundenen Asbestfasern in der Raumluft zur Folge. Dies würde eine umfangreiche, teure Asbestsanierung der gesamten Wohnung zwingend notwendig machen. So kann aus einer mit 3.000,-€ veranschlagten fachgerechten Sanierung schnell eine 30.000,-€ teure Komplettsanierung werden. Sollte der unsachgemäße Transport durch das Gebäude auch noch das Treppenhaus oder andere Wohnungen im Gebäude kontaminiert haben steigt der Schaden schnell ins Uferlose.
Leider ist die Asbest-Problematik dieser unscheinbaren Bodenbeläge im Bewusstsein der Bevölkerung bisher nicht oder nur sehr unzureichend vorhanden. Selbst bei den einschlägig betroffenen Berufsgruppen wie Bodenlegern, Fliesenlegern, Malern und Tapezierern ist das Wissen um die Gefährlichkeit von CV-Belägen oft nicht vorhanden, bzw. wird das Gefahrenpotential das von den Asbestfasern in diesen Belägen ausgeht fundamental falsch eingeschätzt.
Asbestfasern sind unsichtbare und geruchslose, sogenannte „lungengängige Fasern“, die durch Einatmen bis in die Lungenbläschen vordringen können. Ist man Asbestfasern in höherer Konzentration und über einen längeren Zeitraum ausgesetzt, sind oft Asbestose oder Lungenkrebs die Folge. Bereits bei einer relativ geringen Exposition kann Asbest zu einem Mesotheliom (Bauch- oder Rippenfellkrebs) führen. Dieser zu 90% von Asbest ausgelöste Tumor führt in nahezu allen Fällen zum Tod. Allen diesen Krankheiten gemein ist eine lange Inkubationszeit, die zwischen 10 und 40 Jahren liegt. Hierin liegt auch der Grund für den teilweise bis zum heutigen Tag laxen Umgang mit diesem hochgefährlichen Stoff.
Was also ist zu tun, wenn der Verdacht besteht, dass es sich bei einem PVC-Boden um einen asbesthaltigen CV-Belag handelt?
Zunächst sollte vorausgeschickt werden, dass von solch einem Boden primär erst einmal keine Gesundheitsgefährdung ausgeht, solange er nicht beschädigt ist, da die obenliegende PVC-Schicht die Asbestfasern luftdicht von der Raumluft abschottet. Anders sieht der Fall aus, wenn die obere Schicht des Bodens beschädigt ist, also Löcher oder Risse aufweist. An solchen Stellen entweichen schnell hohe Konzentrationen an Asbestfasern. Daher sind in diesem Fall unverzüglich entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Bevor mit einer Sanierungsmaßnahme begonnen wird, sollte der fragliche Bodenbelag mit geeigneten Maßnahmen beprobt und die Proben durch ein Fachlabor ausgewertet werden.
Hat sich herausgestellt, dass es sich um einen asbesthaltigen Bodenbelag handelt, muss die Entfernung aus oben genannten Gründen von einer Firma ausgeführt werden, die die Sachkunde gemäß TRGS 519 nachweisen kann. Als Alternative zur vollständigen Entfernung und Entsorgung des alten Belags kann er auch zum Beispiel durch die Verlegung eines neuen PVC-Boden staubdicht von der Raumluft abgeschottet werden. In so einem Fall muss aber auf das Vorhandensein des asbestverseuchten Unterbelags mittels eines gut sichtbar angebrachten, speziellen Aufklebers hingewiesen werden.
Haben Sie sich dazu entschlossen, den Boden entfernen zu lassen, achten Sie unbedingt darauf, dass die ausführende Firma nicht nur den Sachkundenachweis gemäß TRGS 519 erbringt, sondern sich während der Arbeiten an die in der TRGS 519 formulierten Regeln hält! Denken Sie daran – wird unsauber gearbeitet, gefährdet dies Ihr Leben, sowie das Leben aller anderen Personen in Ihrem Haushalt!
Im Folgenden sind die Maßnahmen zusammengestellt, die für eine fachgerechte Ausführung der Bodensanierung notwendig sind:
- Sämtliche beweglichen Gegenstände wie Möbel, Gardinen, etc. sind aus dem betreffenden Raum zu entfernen. Unbewegliche Gegenstände wie Heizkörper etc. sind vollständig mit Folie abzukleben.
- Der Raum muss vollständig staubdicht abgeschottet werden. Dies geschieht meistens mittels einer festen Folie und Klebeband. Alle Fenster und Türen des Raums müssen geschlossen und ggf. abgedichtet werden. Betreten wird der Raum über eine Schleuse. Alle Personen, die den Raum betreten, müssen mit vollständiger Schutzbekleidung (Overall mit Kapuze, Überschuhe, Schutzmaske vom Typ „P3“) ausgerüstet sein.
- Im Raum wird mittels eines sogenannten Unterdruck-Halte-Geräts (UHG) ein permanenter Unterdruck erzeugt, damit während der Arbeiten auch bei eventuellen Undichtigkeiten unter keinen Umständen Luft aus dem Schwarzbereich in die angrenzenden Räume entweichen kann.
- Der Boden wird abschnittsweise befeuchtet und mittels eines Handspachtels entfernt. Anschließend wird der Raum mittels eines speziellen Industrie-Staubsaugers mit der Abluftfilterklasse „K1“ gesaugt und feucht gereinigt. Abschließend wird der Boden mit Restfaserbindemittel behandelt.
- Alle Abfälle werden staubdicht verpackt und gekennzeichnet von einer Firma mit entsprechender Transportgenehmigung abtransportiert und einer behördlich zugelassenen Deponie zugeführt.
Wenn Sie noch weitergehende Fragen oder ein akutes Problem mit asbesthaltigen Bodenbelägen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Unsere Leistungen im Bereich Asbestsanierung:
- Gebäudeuntersuchung auf Innenraumschadstoffe
- Probeentnahmen und Probenanalyse
- Bewertung der Fundstellen bzw. Abschätzung des Gefährdungspotentials
- Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse in einem Bericht mit Handlungsempfehlungen
- Kostenermittlung
- Erstellung von Leistungsbeschreibungen für Sanierungsarbeiten
- Verhandlungen mit Sanierungsfirmen
- Überwachung der Sanierungstätigkeiten
- Freimessung der sanierten Bereiche
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